Anwalt für Erbrecht im Raum Hannover

Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht in Hemmingen und der Region Hannover stehe ich mit einer kompetenten Rechtsberatung an Ihrer Seite und vertrete Sie bei sämtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbschaft, wie bspw. Testaments- und Erbvertragsangelegenheiten.
Erben und Vererben will gelernt sein. Allzu häufig entstehen Unklarheiten und Streit. Ich beuge Konflikten vor oder löse sie. Gemeinsam gestalten wir eine verlässliche Regelung für Ihren Nachlass oder setzen Ihre Rechte als Erbe durch.

Leistungen im Erbrecht

Ich berate Sie in allen Fragen des Erbrechts. Dazu zählen insbesondere die folgenden Themen:
Beratung zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge
Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich sterbe? Das Erbrecht ist zu komplex, um die Frage schlicht der Nachwelt zu überlassen. Unzureichende Regelungen stellen die Erben vor Probleme wie diese:
  • Streit über die Aufteilung der einzelnen Vermögensgegenstände, insbesondere der Immobilien und Güter mit hohem materiellen und ideellen Wert
  • Das gesamte Vermögen fällt allen Erben zunächst gemeinschaftlich zu. Diese müssen sich über wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung einigen. Dabei kommt es oft zu Streit.
  • Unklarheiten über die Frage, ob einzelnen Erben angerechnet wird, was sie schon zu Lebzeiten vom Erblasser erhalten haben.
  • Unnötig hohe Belastung durch die Erbschaftssteuer.
  • Gläubiger und Behörden greifen auf das Vermögen zu.
  • Unklarheiten nach der erneuten Heirat des länger lebenden Ehegatten.
Meine Beratung beugt diesen Risiken vor
Testamentsentwurf und Gestaltung von Erbverträgen:
Ich entwerfe eine verlässliche, durchdachte und vorausschauende Regelung für Ihr Erbe. Die Möglichkeiten sind breit angelegt. Sie erhalten eine maßgeschneiderte Lösung, die auf Ihre Vorstellungen und die Zusammensetzung Ihres Vermögens zugeschnitten ist. Gestaltungsoptionen sind zum Beispiel:
  • Eigenhändiges oder öffentliches Testament
  • Erbvertrag
  • Gemeinschaftliches Testament (auch als Berliner Testament)
  • Vermächtnisse
  • Ersatzerbschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Teilungsanordnungen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Pflichtteilsausschluss
Testamentsprüfung und Erbvertragsprüfung:
Erfahrungsgemäß lassen privat erstellte Testamente wichtige Aspekte aus. Das birgt Rechtsunsicherheit und Konfliktpotential. Ich überprüfe Ihr Testament auf Unklarheiten und schlage sinnvolle Ergänzungen und Änderungen vor. Dasselbe gilt für Erbverträge, die stets an veränderte Umstände angepasst werden sollten.

Unterstützung bei Pflichtteilsansprüchen und -ergänzungen:
Enge Verwandte können nicht ohne Weiteres vom Erbe ausgeschlossen werden Ihnen steht zumindest der Pflichtteil zu. Enterbte Angehörige können von den Erben also die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des Pflichtteils verlangen. Der Anspruch steht auch engen Angehörigen mit einer vergleichsweise geringen Erbquote zu.
Ich prüfe und berechne, was Ihnen zusteht. Sollte die Erbengemeinschaft Ihren Anspruch nicht erfüllen, setze ich diesen vor Gericht durch.

Beratung zur Erbengemeinschaft und deren Verwaltung:
Erben bedeutet leider oft streiten. Wenn es mehrere Erben gibt, fällt diesen der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Bis zur Auseinandersetzung der einzelnen Gegenstände verwalten die Erben das Vermögen deshalb gemeinsam.
Ich berate Sie, welche Ansprüche Ihnen gegen die anderen Erben zustehen. Dabei bin ich stets auf eine effektive und schnelle Lösung bedacht, die ohne Klageverfahren auskommt. Führt dieser Weg nicht zum Erfolg, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen vor Gericht.

Testamentsvollstreckung
Wer verschafft meinem letzten Willen Geltung? Der sicherste Weg ist die Testamentsvollstreckung. Ich sorge als Testamentsvollstrecker dafür, dass die Erben Ihrem letzten Willen entsprechen. So lassen sich Zuwendungen etwa unter Auflagen und Bedingungen stellen. Auf meine Integrität dürfen Sie vertrauen.

Warum mich wählen?
Im Erbrecht geht es um mehr als nur Vermögensfragen. Als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet verstehe ich mich als vertrauensvoller Partner in wichtigen Fragen. Empathie und Expertise zeichnen meine Tätigkeit gleichermaßen aus.
Die Beratung vor Ort ist die persönlichste und beste. Ich bin als Anwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Hemmingen und der Region Hannover für Sie erreichbar.
Dank meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt fällt es mir leicht, Ihre Interessen nachzuvollziehen und durchzusetzen. Ich habe den Anspruch, Sie auf höchstem Niveau zu beraten.
Kontakt und Beratung
Ich stehe Ihnen als Anwalt im Bereich des Erbrechts in Hemmingen und in der Region Hannover zur Seite. Bei Bedarf berate ich Sie deutschlandweit.
Sie erreichen meine Kanzlei unter:
Im Rahmen unseres ersten Gesprächs besprechen wir Ihr Anliegen und Ihre Interessen. Besonders wichtig ist mir, dass Sie mich bei dieser Gelegenheit persönlich kennenlernen. Denn eine erfolgreiche Beratung im Erbrecht setzt Vertrauen voraus. Ich teile Ihnen zugleich die voraussichtlichen Kosten mit, über die ich Sie während des gesamten Mandats transparent informiere.
Anschließend setze ich Ihre Interessen und Vorstellungen um. Je nach Mandat entwerfe ich also zum Beispiel ein durchdachtes Testament oder setze mich mit Ihren Miterben auseinander. Im Konfliktfall vertrete ich Sie auch vor Gericht.
FAQ zum Thema Erbrecht
Wer ist erbberechtigt?
Dies ergibt sich zunächst aus dem Gesetz oder - soweit vom Erblasser errichtet - aus einem Testament oder Erbvertrag. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass grundsätzlich die Kinder und der Ehepartner erben.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn es mehrere Erben gibt, geht das Vermögen mit dem Tod zunächst auf alle Erben gemeinschaftlich über. Das Gesetz spricht von der sog. Gesamthandsgemeinschaft. Bis zu deren Auseinandersetzung verwalten die Miterben das Vermögen gemeinsam als Erbengemeinschaft.
Wie erben Ehegatten?
Dies hängt im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge von verschiedenen Faktoren ab, u.a. in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben und ob Kinder vorhanden sind. Im Falle des gesetzlichen Güterstands, der Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehegatte grundsätzlich 50% der Erbschaft. Auch insoweit gilt es aber verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, so dass dies letztlich immer eine Frage des konkreten Einzelfalls ist.
Ansonsten richtet sich die Erbschaft des Ehegatten nach einem Testament oder Erbvertrag, wenn ein solches vom Erblasser errichtet wurde.
Was ist ein Pflichtteilsanspruch und wie wird dieser geltend gemacht?
Der Pflichtteil steht grundsätzlich den Kindern, dem Ehegatten und unter weiteren Voraussetzungen den Enkeln und Eltern des Erblassers zu. Wenn diese enterbt werden, können sie zumindest die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils von den Erben verlangen. Der Anspruch kann nötigenfalls vor Gericht geltend gemacht werden.
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